CREATIVE CONSULTING | IDEA IMPROVEMENT
KAP CURIOUS
CREATIVE CONSULTING | IDEA IMPROVEMENT
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Kap Curious GmbH und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Schriftform
Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss individuellen Leistungsbeschreibung des schriftlichen Angebots der Kap Curious GmbH.
Über den beschriebenen Leistungsumfang hinausgehende Leistungen und Tätigkeiten, wie die Projektleitung (bei mehreren am Projekt beteiligten Personen), Recherchearbeiten für mögliche Produzenten oder Material und die Produktionsabwicklung oder aufwendige Nachbearbeitungen eingereichter Dokumente von eingeschränkter Verwendbarkeit werden nach Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet.
Wenn nicht anders vereinbart, finden Trainings, Seminare und Workshops am Standort des Auftraggebers statt. Verpflegung und Getränke sind nicht inkludiert.
Mitwirkung des Auftraggebers
Wo die Überlassung von bereits bestehendem Material im Angebot vereinbart wurde, wird dieses vom Auftraggeber in ausreichender Qualität bereitgestellt.
Grafik-, Bild- (und Videomaterial) steht retuschiert und gesammelt in weiterverarbeitbaren Dateien zur Verfügung;
Texte in digitaler Form. Das Digitalisieren von Textmaterial wird gesondert in Rechnung gestellt.
Übersetzung und Lektorat von gestellten Texten ist – sofern nicht anders ausgewiesen – im Angebot nicht inbegriffen.
Bei allen Veranstaltungen am Standort des Auftraggebers ist die notwendige Infrastruktur wie Beamer, Möglichkeiten zur Wiedergabe von Ton und Bewegtbild, Zugang zum Internet, Rechner und/oder Tablets für Teilnehmer vom Auftraggeber zu stellen, es sei denn, dies wird im Angebot anders ausgewiesen.
Auftragsabwicklung
Nach der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird der Auftrag vom Auftragnehmer zum vereinbarten Termin abgewickelt. Sollte eine seitens des Auftragnehmers grob fahrlässig verschuldete Terminverzögerung eintreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wird die Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber für die Dauer von mindestens 2 Wochen behindert – z. B.
durch nicht geliefertes Text- oder Bildmaterial oder Verzögerung von Freigaben –, ohne dass dies mit dem Auftragnehmer besprochen und genehmigt wurde, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen und einzufordern.
Die Kap Curious GmbH stellt jede zusätzliche und nicht im Angebot ausgewiesene Tätigkeit, die sich im Zusammenhang mit dem Auftrag ergibt, gesondert nach Zeitaufwand in Rechnung. Sie weist den Auftraggeber jedoch vorher in nachvollziehbarer Form (schriftlich oder per E-Mail) auf den Mehraufwand hin.
Nach Erteilung des Auftrags werden die notwendigen Schritte zu dessen Erfüllung sowie deren Terminierung schriftlich fixiert (z.B. Briefing, Konzepterstellung, Präsentation, Texterstellung). Nach jedem dieser Schritte erfolgt eine verbindliche Freigabe durch den Auftraggeber. Die für den Fortgang des Auftrags erforderlichen Freigaben des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Form und sind bindend. Danach in Auftrag gegebene Veränderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Satzfehler oder fehlende Inhalte nach erfolgter Freigabe von Reinzeichnungen durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse sorgfältig zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für eine eventuelle Verletzung von Bildrechten bei gelieferten Bildern und für die warenzeichenrechtliche oder urheber- bzw. geschmacksmusterrechtliche Schutzfähigkeit der Gestaltung. Die Kap Curious GmbH kann nicht für den wirtschaftlichen Misserfolg einer Maßnahme haftbar gemacht werden.
Bei Gestaltungsvorgaben seitens des Auftraggebers oder durch vom Auftraggeber eingebrachte Unterlagen, Daten, Materialien oder Markennamen haftet dieser allein, wenn durch deren Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen frei.
Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Die Kap Curious GmbH haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Kap Curious GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Abnahme
Die Abnahme einer Arbeit erfolgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, schriftlich binnen 10 Arbeitstagen nach Übergabe.
Wird die Abnahme aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert, ist der Auftragnehmer auf Basis schriftlich eingebrachter Änderungswünsche zu maximal zwei Korrekturläufen verpflichtet.
Erfolgt binnen 20 Arbeitstagen nach Übergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, so gilt die Abnahme als erteilt.
Vergütung
Die Beträge sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der ges. USt. und ohne Abzug. Bei Teillieferungen behält sich der Auftragnehmer vor, eine Abschlagsrechnung zu stellen. Rechnungen sind spätesten vier Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungsverzug entbindet von der Leistungsverpflichtung.
Nutzungsrechte gelten erst dann als eingeräumt, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist.
Zusatzkosten und Mehraufwand
Das Angebot enthält festgelegte Korrekturschleifen je Position. Mehraufwand wird mit einem Stundensatz von Euro 90,00 zzgl. ges. MwSt. abgerechnet.
Zusätzliche Kosten, wie z. B. der Kauf von Bildmaterial (Stock Images/Grafiken) oder lizenzierten Web-/Schriften sowie evtl. anfallende Porto- und Kurierdienstkosten usw. sind nicht inkludiert.
Büromaterialkosten, wie Ausdrucke, sind bereits im Angebot enthalten. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei erhöhtem Materialaufwand (z. B. für Dummybau) diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
Fremdleistungen
Die Kap Curious GmbH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen kleineren Unfangs zu beauftragen, soweit die Kosten hierfür im Auftrag enthalten sind.
Die Beauftragung gesondert angebotener Fremdleistungen (z.B. Fotografie, Reinzeichnung, Catering o.ä.) wird vom Auftraggeber direkt vorgenommen, es sei denn, dass im Rahmen der Angebotserstellung etwas anderes schriftlich fixiert wurde.
Vorauszahlungen durch den Auftragnehmer weden nur dann getätigt, wenn dies im Angebot vorgesehen ist. In diesem Fall werden sie dem Auftraggeber mit einer zusätzlichen Servicepauschale von 10 % der Produktionskosten in Rechnung gestellt.
Archivierung
Dem Auftraggeber zuzuordnende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber archiviert.
Lieferbedingungen
Die Lieferzeiten gelten laut schriftlicher Vereinbarung in der Auftragsbestätigung und sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung und Bereitstellung von Text- oder Bildmaterial, Freigaben) ordnungsgemäß und ohne Verzögerung erfüllt hat.
Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer überträgt für die im Vertrag angegebenen Positionen und Auflagen alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
Die Nutzungsrechte von kreativen Fremdleistungen (Design, Fotografie u.ä.) sind mit deren Urhebern gesondert zu vereinbaren.
Erweiterungen der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, z.B. für eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung des Endproduktes (z.B. Präsentationen, Seminarunterlagen etc.) müssen mit der Kap Curious GmbH gesondert vereinbart, vergütet und schriftlich dokumentiert werden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Kap Curious GmbH und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Credits/Impressum
Die Kap Curious GmbH darf jede Form der Umsetzung in jedem Fall im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien verwenden. Sie ist dabei verpflichtet, geschäftsrelevante Daten und Firmengeheimnisse des Auftraggebers zu schützen.
Mit Zustimmung des Auftraggebers kann die Kap Curious GmbH in geeigneter Weise auf ihre Urheberschaft hinweisen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Urheberrechte
Urheberrechte sind nach dem Urheberrechtsgesetz weder übertragbar noch veräußerbar. Das Urheberrecht aller gestalterischen Leistungen ist geschützt und bleibt beim Entwerfer. Jegliche Veränderung oder Fremdnutzung ist ohne Rücksprache mit dem Urheber verboten. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
Die Kap Curious GmbH ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe von Texten, Ideen, Konzeptionen, Seminarinhalten u.ä. als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Kap Curious GmbH zusätzlich zu der für die geistige Leistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Urhebers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
Will der Auftraggeber in Bezug auf Ideen oder sonstiges geistiges Eigentum der Kap Curious GmbH formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Herausgabe von Daten
Die Kap Curious GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, offene Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, offene Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Dies bezieht sich nicht auf die Herausgabe der Zugangsdaten zum CMS, welche mit Fertigstellung einer Website – sofern nicht anders ausgewiesen – ausgehändigt werden.
Belegexemplare und Dokumentation
Von allen produzierten Entwürfen (Print-Produkten) überlässt der Auftraggeber der Kap Curious GmbH je 3 einwandfreie Muster unentgeltlich.
Die Kap Curious GmbH ist außerdem berechtigt, von Veranstaltungen wie Trainings, Seminaren und Workshops Mitschnitte in Bild und Ton anzufertigen und diese zu Zwecken der Eigenwerbung einzusetzen und zu veröffentlichen.
Sofern dies die Persönlichkeitsrechte Dritter tangiert, ist deren schriftliche Einverständniserklärung durch Kap Curious einzuholen.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen (Salvatorische Klausel).
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Kap Curious GmbH, Hessenring 52, 63071 Offenbach. Für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen wird Offenbach am Main als Gerichtsstand festgelegt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
Offenbach, 29.06.2017